Allgemeine Geschäftsbedingungen.
Obert Elektrotechnik GmbH · Stand: 02.11.2026
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen der Obert Elektrotechnik GmbH und ihren Auftraggebern über elektrotechnische Planungs-, Liefer-, Montage-, Prüf-, Wartungs- und Instandhaltungsleistungen. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang. Die VOB/B gilt nur, wenn sie wirksam und ausdrücklich vereinbart wurde.
§ 2 Angebote und Vertragsschluss
Maßgeblich sind das jeweilige Angebot, die Leistungsbeschreibung und die getroffenen Vereinbarungen. Die Übermittlung einer Anfrage über die Website stellt noch keine Beauftragung dar.
§ 3 Technische Ausführung
Wir erbringen die vereinbarten Leistungen nach den anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen gesetzlichen und technischen Anforderungen. Der Umfang von Planung, Prüfung, Dokumentation und Inbetriebnahme ergibt sich aus dem Vertrag und zwingendem Recht.
§ 4 Mitwirkung des Auftraggebers
Erforderliche Informationen, Unterlagen, Zugänge und vereinbarte bauseitige Vorleistungen sind rechtzeitig bereitzustellen. Bei fehlender Mitwirkung gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
§ 5 Ausführungsfristen
Verbindliche Termine ergeben sich aus der jeweiligen Vereinbarung. Für Verzögerungen, Behinderungen und Verzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
§ 6 Vergütung und Preise
Es gelten die vertraglich vereinbarten Preise. Gegenüber Verbrauchern werden Gesamtpreise einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer angegeben, soweit keine Ausnahme gilt. Zusätzliche Leistungen bedürfen einer entsprechenden vertraglichen oder gesetzlichen Grundlage.
§ 7 Rechnungen und Zahlungsziel
Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zu bezahlen, soweit die Forderung fällig ist und keine abweichende individuelle Vereinbarung oder zwingende gesetzliche Regelung gilt. Die gesetzlichen Vorschriften zu Abschlagszahlungen, Fälligkeit und Zahlungsverzug bleiben unberührt.
§ 8 Leistungsänderungen
Änderungen und Zusatzleistungen werden abgestimmt und nach den einschlägigen vertraglichen und gesetzlichen Regelungen vergütet. Sicherheitsgefährdende oder technisch unzulässige Ausführungen sind nicht geschuldet.
§ 9 Bestandsanlagen und Fremdleistungen
Bei Arbeiten an bestehenden oder durch Dritte errichteten Anlagen kann eine Bestandsaufnahme erforderlich sein. Die Übernahme einzelner Arbeiten begründet keine pauschale Verantwortung für sämtliche Bestandsanlagenteile. Eigene Pflichten, insbesondere Prüf- und Hinweispflichten, bleiben unberührt.
§ 10 Photovoltaik, Speicher und Ladeinfrastruktur
Der geschuldete Leistungsumfang einschließlich Anmeldungen, Inbetriebnahme und Dokumentation richtet sich nach dem Vertrag und gesetzlichen Pflichten. Ertrags- und Wirtschaftlichkeitsprognosen sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verbindliche Beschaffenheitsangaben. Gesetzliche Mängelrechte bleiben von Herstellergarantien unberührt.
§ 11 KNX und vernetzte Systeme
Programmierung, Parametrierung, Visualisierung, Schnittstellen und Übergabe von Projektdateien oder Zugangsdaten richten sich nach der Vereinbarung und gesetzlichen Pflichten. Laufende Softwarepflege oder Fernwartung ist nur bei entsprechender Vereinbarung oder gesetzlicher Verpflichtung geschuldet.
§ 12 Prüfung, Wartung und Instandhaltung
Prüfumfang, Intervalle und Dokumentation richten sich nach dem Auftrag und zwingenden Vorgaben. Festgestellte Mängel werden im vereinbarten Umfang mitgeteilt. Eine Prüfung garantiert keine künftige Störungsfreiheit.
§ 13 Abnahme
Für abnahmepflichtige Werkleistungen gelten die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere § 640 BGB. Gesetzliche Schutzvorschriften für Verbraucher bleiben unberührt.
§ 14 Mängelrechte
Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte und Verjährungsfristen. Herstellergarantien beschränken diese Rechte nicht.
§ 15 Haftung
Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen. Durch diese AGB wird keine Haftungsbeschränkung vereinbart.
§ 16 Eigentumsvorbehalt
Soweit gelieferte Gegenstände rechtlich eigentumsvorbehaltsfähig sind, behalten wir uns das Eigentum bis zur vollständigen Zahlung der jeweiligen Forderung vor. Die gesetzlichen Vorschriften über Verbindung und Einbau bleiben unberührt.
§ 17 Kündigung
Für Kündigung, Vertragsbeendigung und Abrechnung gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
§ 18 Widerruf bei Verbraucherverträgen
Gesetzliche Widerrufsrechte bleiben unberührt. Soweit erforderlich, stellen wir die gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular gesondert zur Verfügung. Ein Beginn von Arbeiten während der Widerrufsfrist erfolgt nur unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen.
§ 19 Datenschutz und Vertraulichkeit
Personenbezogene Daten werden nach den geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet. Weitere Informationen enthält unsere Datenschutzerklärung. Kundenlogos und Projektaufnahmen werden nur bei erforderlicher Berechtigung verwendet.
§ 20 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Wahrung zwingender Verbraucherschutzvorschriften. Gerichtsstand und Wirksamkeit einzelner Bestimmungen richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Diese AGB gelten nur, soweit sie wirksam in den jeweiligen Vertrag einbezogen wurden.
